Beschaffungsaktivitäten

Förderung von Beschaffungsaktivitäten auf einer gleichberechtigten und fairen Grundlage

Die ROHM Group legt jederzeit Wert auf Anstand und Höflichkeit im Umgang mit ihren Geschäftspartnern und fördert Beschaffungsaktivitäten, die Transaktionen auf fairer und gleichberechtigter Basis ermöglichen.

1. Transaktionen auf fairer und gleichberechtigter Basis

Wir erklären, dass die Procurement Division (Beschaffungsabteilung) der ROHM Group in Einklang mit der grundlegenden Beschaffungsrichtlinie der ROHM Group sowie unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Bestimmungen und bestehenden Richtlinien gegenüber einer Zusammenarbeit mit Partnern aus aller Welt offen ist und bei Transaktionen mit Geschäftspartnern auf Fairness und Gleichberechtigung achtet.

2. Kriterien bei der Auswahl von Geschäftspartnern

Bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner handelt die ROHM Group nach dem Grundsatz „Transaktionen auf fairer und gleichberechtigter Basis durchführen".
Die Auswahl erfolgt anhand objektiver Kriterien im Zusammenhang mit Qualität, Preis, Lieferung, konstanter Versorgung, Umweltbewusstsein, Finanzen, Menschenrechten und Ethik sowie weiteren Aspekten.

(1) Einhaltung entsprechender Gesetze und gesellschaftlicher Normen sowie Achtung der Menschenrechte, der Gesundheit und Sicherheit und der Umwelt – insbesondere unter Beachtung und Einhaltung des EICC Code of Conduct (EICC-Verhaltenskodex) in Bezug auf Arbeit, Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Ethik und Managementsystem

(2) Angemessene Qualität, Preise und Lieferung/Bereitstellung von Materialien und Dienstleistungen

(3) Fähigkeit zur konstanten Versorgung sowie Flexibilität, um auf Nachfrageschwankungen schnell reagieren zu können

(4) Plan zur Aufrechterhaltung der Versorgung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen

(5) Technologische Kompetenz zur Förderung der Produktentwicklung und -optimierung

(6) Solide Finanzlage

(7) Fähigkeit, unsere Anforderungen hinsichtlich Konfliktrohstoffen oder -mineralien und umweltfreundlicher Beschaffung zu erfüllen

(8) Wirksame und angemessene Kontrolle und Schutz vertraulicher Informationen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit der ROHM Group erfasst wurden

3. Business Conduct Guidelines zur Sicherstellung einwandfreier Beschaffungsaktivitäten

Die Mitarbeiter der Procurement Division (Beschaffungsabteilung) der ROHM Group achten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit jederzeit auf Anstand und Höflichkeit gegenüber unseren Geschäftspartnern. Wir möchten die guten Beziehungen aufrechterhalten und dabei vermeiden, dass persönliche Interessen in den Vordergrund treten. Aus diesem Grund haben wir „Business Conduct Guidelines" (Verhaltensleitlinien) für den Umgang mit unseren Geschäftspartnern aufgestellt. Diese Leitlinien enthalten strenge Regeln zur Nichtannahme jeglicher Art von Unterhaltungs- oder Bewirtungsleistungen, Geschenken und Andenken. Diese Regeln sind unbedingt einzuhalten.

4. Compliance-Hotline für unsere Geschäftspartner (Zulieferer)

Die ROHM Group hat eine „Compliance-Hotline für Zulieferer" eingerichtet, über die unsere Geschäftspartner Compliance-Probleme in Verbindung mit Geschäftstransaktionen melden und sich darüber beraten lassen können. Bitte benachrichtigen Sie uns, falls Ihnen bei Ihrer Geschäftstätigkeit mit ROHM oder Unternehmen der ROHM Group Verhaltensweisen und Handlungen begegnen, die gegen Gesetze verstoßen oder ethische Probleme verursachen könnten.