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Beschaffungsaktivitäten

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Sicherstellung des fairen Handels

Die Geschäftsaktivitäten der ROHM-Gruppe werden durch die Zusammenarbeit und Unterstützung unserer zahlreichen Geschäftspartner ermöglicht. Der Verhaltenskodex der ROHM-Gruppe, der als eine Reihe von ethischen Regeln für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten dient, bezieht sich auch auf den fairen und gleichberechtigten Umgang und legt fest, dass "alle Führungskräfte und Mitarbeiter beschaffungsbezogene Gesetze und Vorschriften einhalten und Lieferanten niemals zu unlauteren Geschäften zwingen sollen.
Um faire und ethische Geschäfte mit Lieferanten zu tätigen, hat die ROHM-Gruppe ein System zur Verhinderung von Korruption wie Unterschlagung und Bestechung eingerichtet und die Mitarbeiter gründlich über dieses System aufgeklärt und informiert.

Richtlinien für das Geschäftsgebaren in der ROHM-Gruppe

1. Schulung zu 'Verhaltensrichtlinien'

Wir erklären, dass die Procurement Division (Beschaffungsabteilung) der ROHM Group in Einklang mit der grundlegenden Beschaffungsrichtlinie der ROHM Group sowie unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Bestimmungen und bestehenden Richtlinien gegenüber einer Zusammenarbeit mit Partnern aus aller Welt offen ist und bei Transaktionen mit Geschäftspartnern auf Fairness und Gleichberechtigung achtet.

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2. Förderung von Fair-Trade-Programmen

Um Absprachen zwischen Mitgliedern der Beschaffungsabteilung und bestimmten Lieferanten zu verhindern, haben wir ein System zur Aufrechterhaltung fairer und gerechter Beschaffungsaktivitäten eingeführt, indem wir die Arbeitsverantwortlichkeiten innerhalb eines Zeitraums von maximal 60 Monaten wechseln.

3. Einrichtung einer Compliance-Hotline für Zulieferer

Die ROHM-Gruppe hat eine "Compliance-Hotline für Lieferanten" eingerichtet, an die sich Lieferanten wenden können, um Compliance-Probleme im Zusammenhang mit Geschäftsvorgängen zu melden.
Wir bitten darum, über jede Sprache oder jedes Verhalten informiert zu werden, das gegen das Gesetz verstößt oder ethische Fragen im Umgang mit ROHM oder einem Unternehmen der ROHM-Gruppe aufwirft.
Wenn die Meldung zu einem legitimen Zweck erfolgt, wird die Person, die die Meldung gemacht hat, nicht benachteiligt.

Compliance-Hotline für Lieferanten

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